Schiedspersonen
Katharina Kleine-Döveling
Wilhelmstraße 20
Tel.: 02921 / 55373
Fax: 02921 / 369844
E-mail: Katharina Kleine-Döveling
Walter Kleine-Horst
Wasserstraße 1
Tel.: 02921 / 3474161
Aufgaben des Schiedsamtes und der Gütestellen
Für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein
außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren beim Schiedsamt oder bei
einer anderen durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen
vorgesehen.
Bei diesen Verfahren ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher
versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit
einvernehmlich beizulegen (§ 10 des Gütestellen- u.
Schlichtungsgesetzes - GüSchlG NRW).
Betroffen hiervon sind
- vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zu einem Wert von 600,00 €,
- nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb,
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.
Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren ist das Verfahren beim Schiedsamt denkbar unbürokratisch, da der überwiegende Anteil aus einem persönlichen Gespräch besteht.
Das Streitschlichtungsverfahren kann ferner von einer durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestelle durchgeführt werden.
Weitergehende Information zum Schiedsamt bietet u. a. die Bezirksvereinigung Düsseldorf des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - auf ihrer Internetseite an.