Gemeinde Bad Sassendorf

Schiedspersonen

Katharina Kleine-Döveling
Wilhelmstraße 20
Tel.: 02921 / 55373
Fax: 02921 / 369844
E-mail: Katharina Kleine-Döveling

Walter Kleine-Horst
Wasserstraße 1
Tel.: 02921 / 3474161

Aufgaben des Schiedsamtes und der Gütestellen

 

Für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren beim Schiedsamt oder bei einer anderen durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen vorgesehen.

Bei diesen Verfahren ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen (§ 10 des Gütestellen- u. Schlichtungsgesetzes - GüSchlG NRW).


Betroffen hiervon sind

Diese Streitschlichtungsverfahren fallen in den Aufgabenbereich eines Schiedsamtes, das Schiedsfrauen oder Schiedsmänner wahrnehmen. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt.

Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.

Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren ist das Verfahren beim Schiedsamt denkbar unbürokratisch, da der überwiegende Anteil aus einem persönlichen Gespräch besteht.

Das Streitschlichtungsverfahren kann ferner von einer durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestelle durchgeführt werden.

Weitergehende Information zum Schiedsamt bietet u. a. die Bezirksvereinigung Düsseldorf des  Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - auf ihrer Internetseite an.